Berghütten & Chalets in den Alpen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HMS Hütten-Miet-Service GmbH

I.) Allgemeines – Geltung der AGB
Die HMS Hütten-Miet-Service GmbH (in Folge kurz: HMS) kontrahiert unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für das gegenständliche Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Hütten-Miet-Service GmbH dann, wenn sie dem Reisenden übermittelt wurden, bevor er durch eine Vertragserklärung an einen Vertrag gebunden ist oder der Reisende deren Inhalt einsehen konnte. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus dann, wenn deren Inhalt nicht rechtswidrig ist oder gegen bestehendes Recht verstößt. Die HMS vermietet Hütten, hüttenähnliche Unterkünfte, Chalets und Ferienwohnungen, dies primär für einen üblichen Urlaubszeitraum. Pauschalreisen werden grundsätzlich nicht verkauft. Sofern daher nicht im Einzelnen etwas anderes ausgehandelt ist, kommt nach Vertragsschluss ein Reisevertrag über lediglich eine Unterkunft/Beherbergung zu Stande und kommt das Pauschalreisegesetz und die Pauschalreiserichtlinie – selbige setzen jeweils mehrere Reiseleistungen voraus – nicht zur Anwendung.

II.) Abschluss des Reisevertrags
Die HMS informiert im Portal www.huetten.com über grundsätzlich verfügbare Reiseziele und stellen diese Informationen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Ein Reisevertrag kommt dann zu Stande, wenn die HMS das telefonisch, schriftlich oder über die Buchungsplattform abgegebene Angebot eines Interessenten zum Abschluss eines Reisevertrags diesem gegenüber beziehungsweise gegenüber dessen Buchungsstelle bestätigt. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt oder von einer Buchungsstelle vornehmen lässt, gilt als Auftraggeber und übernimmt dieser mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber der HMS. Buchungsstellen sind lediglich als Vermittler für einen Reisevertragsabschluss mit der HMS tätig. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch die Bestätigung der Buchung seitens der HMS zustande. Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt oder beauftragt, vom Katalog/Homepage oder den Bedingungen abweichende Zusicherungen gleich welcher Art zu geben oder sonstige Vereinbarungen direkt mit dem Reisenden zu treffen.

III.) Reisepreis – Zahlungsbedingungen – Gutscheine – Kaution
1.) Der vom Reisenden zu bezahlende Reisegesamtpreis ergibt sich aus dem Objektpreis zuzüglich individueller Nebenkosten und einer Bearbeitungsgebühr für Verwaltungsaufwand in Höhe von € 39,00 pro Buchung. Der auf der Homepage verzeichnete Preis für das jeweilige Objekt stellt dabei ausschließlich den Mietpreis für das Objekt dar. Zum Objektpreis hinzu kommen personen-, objekt- und verbrauchsabhängige Kosten, welche im Einzelfall nach Unterkunft und Wünschen des Reisenden divergieren. Dies betrifft beispielsweise (nicht abschließend) Kosten für die Reinigung des Objekts, Kosten für ein allfälliges Haustier, Wasser- und Stromkosten, Gepäcktransport, Wäschepaket, Frühstücksservice oder Kosten für die Anreise (Mautstraße), wobei diese Kosten in der Nebenkostenübersicht zum konkreten Objekt dargestellt sind. Der vom Reisenden zu zahlende Gesamtpreis hängt auch von der individuellen Gestaltung des Reisearrangements ab und kann daher von den Beispielen auf den Internetseiten der HMS abweichen. Die auf der Buchungsplattform angegebenen Preise sind grundsätzlich als Wochenpreise bis zur angegebenen Personenhöchstzahl zu verstehen. Sofern auch tageweise Buchungen angeboten werden, kann der aliquote Tagespreis vom Wochenpreis abweichen. Seitens der HMS wird ausschließlich der Objektpreis zuzüglich Bearbeitungsgebühr für das konkrete Objekt und den vereinbarten Reisezeitraum verrechnet. Personen-, objekt- oder verbrauchsabhängige Kosten laut Nebenkostenübersicht sind direkt vor Ort zu bezahlen, sofern diese Kosten nicht gesondert in der Rechnung ausgewiesen sind. Allfällige öffentliche Abgaben (Kurtaxen) sind generell am Ferienort zu entrichten außer sie sind im Reisepreis enthalten und entsprechend ausgewiesen.
2.) Unmittelbar nach Erhalt von Buchungsbestätigung und Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des ausgewiesenen Reisepreises zuzüglich der ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist längstens 30 Tage vor Anreise fällig. Die Höhe und den konkreten Fälligkeitstermin für die jeweiligen Zahlungen werden dem Reisenden in der Buchungsbestätigung/Rechnung im Detail mitgeteilt. Zahlungen sind auf das in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Bankkonto per Überweisung zu leisten, wobei der Reisende auch eine andere durch die HMS angebotene Zahlungsmethode wählen kann.
3.) Gültige Gutscheine können nur im Zusammenhang mit einer Neubuchung angenommen und verrechnet werden. Eine Berücksichtigung/Verrechnung von Gutscheinen auf bereits getätigte Buchungen ist nicht möglich. Gutscheine gelten, sofern nicht ein konkretes Gültigkeitsdatum angegeben ist, grundsätzlich 30 Jahre ab Ausstellung. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich und wird bei berechtigt stornierten Buchungen, welche mit einem Gutschein bezahlt wurden, eine allfällige Rückzahlung in Form eines neuen Gutscheins abgegolten. Barauszahlungen finden nicht statt.
4.) Bei Übernahme des Objekts beziehungsweise des Schlüssels kann vor Ort vom Eigentümer/Verwalter eine Barkaution eingehoben werden, wobei darauf im Rahmen der Nebenkostenübersicht für das konkrete Mietobjekt explizit hingewiesen wird. Diese Kaution kann zur Verrechnung personen-, objekt- und verbrauchsabhängiger Kosten herangezogen werden und der Differenzbetrag wird nach Rückgabe des Mietobjekts an den Reisenden ohne Verzug zurückerstattet. Durch die Rückzahlung einer Kaution werden allfällige Schadenersatzansprüche der HMS und/oder des Eigentümers/Verwalters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sind nicht Gegenstand des Reisevertrags.

IV.) Leistungen – Rechtsstellung – Haftung
1.) Objekt – Belegzahl
Mit Vertragsschluss kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Die gebuchten Wohneinheiten dürfen nur mit der in einer Hüttenbeschreibung angegebenen Personenzahl (auch Kinder unter dem dritten Lebensjahr zählen als volle Personen) beziehungsweise laut Angaben der Reisebestätigung belegt werden. Überzählige Personen können ausgewiesen werden. Hüttenausstattung und Schlafplätze sind gleichfalls nur bis zur angegebenen/gebuchten Personenzahl gewährleistet. Abbildung in der Hüttenausschreibung stellen nur Beispiele der Inneneinrichtung oder des Typs des Ferienobjektes dar, die je nach dem individuellen Geschmack der Eigentümer variieren kann. Jedenfalls angeboten wird eine zumindest gleichwertige Einrichtung. Bei den im Internet abgebildeten Grundrissen handelt es sich um ungefähre Zeichnungen hinsichtlich Größe, Anordnung der Räume und Zahl der Räume. Selbige stellen keine detaillierten Beschaffenheitsangaben dar, wobei die angemessene Nutzbarkeit bis zur angegebenen/gebuchten Personenhöchstzahl gewährleistet ist. Sämtliche Angaben auf der Homepage stellen Beschaffenheitsangaben dar und sind keine Garantien, soweit diese nicht ausdrücklich, als Garantie bezeichnet werden.
2.) An- und Abreise
Sofern in der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, ist das Mietobjekt am Anreisetag ab 16:00 Uhr zu übernehmen und am Abreisetag bis 09:00 Uhr zurückzustellen. Im Fall einer verspäteten Rückstellung ist die HMS berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen. Sofern für die Anreise örtliche Verkehrsmittel, beispielsweise Liftanlagen, zu benutzen sind, so sind die dazu ausgewiesenen Betriebszeiten zu beachten. Verzögerungen, welche auf einer Nichtbeachtung der Betriebszeiten gründen, gehen zu Lasten des Reisenden. Bei Anreiseverzögerung ist unverzüglich der örtliche Ansprechpartner zu verständigen, sodass gegebenenfalls notwendige Abhilfemaßnahmen gesetzt werden können. Für allfällige Mehrkosten im Zusammenhang mit einer verzögerten Anreise oder verspäteten Übernahme des Mietobjekts haftet der Reisende.
3.) Schäden am und im Mietobjekt
Dem Reisenden steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände (Hausrat udgl.) zu benutzen. Die Reisenden verpflichten sich, das Mietobjekt samt Inventar sowie eventuelle  Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Die Reisenden sind verpflichtet, einen während der Reisezeit durch ihr Verschulden oder das Verschulden ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
4.) Mängel
Mängel am Bestandobjekt, auch jene, die während der Reisezeit entstehen, sind ohne Verzug bei der HMS anzuzeigen. Sollte eine unverzügliche Meldung nicht möglich sein, so ist eine solche zum ehestmöglichen Zeitpunkt nachzuholen. Empfohlen wird eine entsprechende Dokumentation von Schäden und Mängeln in Form von Lichtbildern.
5.) Grundreinigung – Endreinigung
Die Grundreinigung ist vom Reisenden vorzunehmen und dazu zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung und Trennung sämtlicher Abfälle und Leergut sowie das Fegen aller Räume. Dies so, dass das Objekt besenrein übergeben werden kann, auch wenn die Endreinigung in der Reiseleistung enthalten oder gesondert zu bezahlen ist. Bei unsachgemäßer Durchführung der Grundreinigung ist die örtliche Verwaltung berechtigt, eine allfällige Aufwandsentschädigung von der Kaution einzubehalten. Die Endreinigung, welche gemäß Nebenkostenübersicht allenfalls gesondert zu bezahlen ist, wird vom Eigentümer/Verwalter veranlasst und umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC.
6.) Die Haftung der HMS erstreckt sich auf:
- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Mietobjekts beziehungsweise Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnen Erfahrungen;
- die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Reisenden und Ausfolgung der Reisedokumente;
- die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt.
Die HMS haftet nicht für Mängel im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- oder Zusatzleistungen lediglich vermittelt werden und auf der Homepage entsprechend gekennzeichnet sind. Die diesbezügliche Haftung trifft den konkreten Leistungsanbieter. Weiters haftet die HMS nicht für die Erbringung von direkt mit dem Eigentümer/Verwalter des Mietobjekts vereinbarten Leistungen. Verletzt die HMS die ihr aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist diese dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn seitens der HMS nicht nachgewiesen werden kann, dass ihr weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ist der Reisende (Vertragspartner) ein Konsument, so wird die Haftung der HMS für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. Für Vertragsverletzungen aufgrund minderen Verschuldens ist die HMS dem Reisenden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens nur bis zur Höhe des geleisteten Reisepreises verpflichtet. Der Reisende ist berechtigt, einen darüber hinaus gehenden Schaden nachzuweisen. Ist der Reisende ein Unternehmer, wird die Haftung der HMS für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Reisende die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in Hohe des Vertrauensinteresses. Allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Verbrauchers werden dadurch nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

V.) Hunde
Das Mitnehmen von Hunden, ist nur in den dafür gekennzeichneten Hütten, gegen die dafür ausgewiesene Gebühr, gestattet. Allfällige zusätzliche Kosten für Hunde sind in den Nebenkosten mitaufgelistet. Mitgebrachte Tiere können sich im Mietobjekt unter Aufsicht aufhalten. Der Aufenthalt von Tieren in Saunen, Bade- und Wellnessbereichen ist jedoch ausnahmslos nicht gestattet. Bei Mitnahme eines Haustieres, insbesondere von Hunden, sind die jeweils geltenden gesetzlichen Aufsichts- und Haltungsbestimmungen (Leine, Beißkorb) zu beachten. Der Reisende, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthalts ordnungsgemäß zu verwahren und zu beaufsichtigen oder dieses auf seine eigenen Kosten durch geeignete Dritte verwahren beziehungsweise beaufsichtigen zu lassen. Das unbeaufsichtigte Zurücklassen eines Tiers im Mietobjekt ist nicht gestattet. Der Reisende, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung beziehungsweise eine Privathaftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden abdeckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung gegenüber der HMS zu erbringen. Der Reisende beziehungsweise sein Versicherer haften gegenüber der HMS und gegenüber dem Eigentümer der Mietsache zur ungeteilten Hand für Schäden, welche von mitgebrachten Tieren verursacht werden. Davon sind auch Schäden durch mitgebrachte Tiere umfasst, welche die HMS gegenüber Dritten zu ersetzen hat.

VI.) Rücktritt – Umbuchung – Ersatzperson
1.) Rücktritt – Annullierung des Vertrags – Stornokosten
a.) Wurde der Reisevertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so endet der Vertrag mit Zeitablauf. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass für den vereinbarten Reisevertrag ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht besteht. Reist der Reisende nicht an (no-show) oder reist der Reisende vorzeitig ab, dies jeweils ohne Angabe von Gründen, so ist die HMS berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Die HMS wird jedoch in Abzug bringen, was Sie sich in Folge der  Nichtinanspruchnahme Ihres Leistungsangebots erspart oder was Sie durch eine allfällige anderweitige Vermietung der bestellten Mietsache erhalten hat. Allfällige Gründe für das Unterbleiben der Minderung des Reisepreises werden seitens der HMS gegenüber dem Reisenden mitgeteilt. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen, Reisewarnung und dergleichen) unmöglich wird, so kann jeder Vertragsteil den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Verrechnung allfälliger Annullierungskosten oder Stornogebühren auflösen.
b.) Ein einseitiger Rücktritt durch den Reisenden ist, sofern nicht nachfolgend anderes bestimmt ist, nur unter Übernahme von Annullierungs- bzw. Stornokosten möglich. Diese Annullierungskosten stehen in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richten sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis ist der Gesamtpreis der mit der HMS vertraglich vereinbarten Leistungen (Objektpreis ohne individuelle Nebenkosten) zu verstehen. Annullierungskosten unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Buchungsvolatilität bei den angebotenen Objekten liegt ganz erheblich unter jenen für allgemeine Hotel- und Gästezimmerbuchungen und kommen daher auch Bedingungen zur Anwendung, welche von den Musterbedingungen der Allgemeinen Reisebedingungen abweichen.
Gegenständlich werden folgende Annullierungskosten zur Zahlung fällig:
Bis spätestens 91 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Reisende den Reisevertrag ohne Entrichtung von Annullierungskosten durch einseitige Erklärung auflösen. Verrechnet werden lediglich die Buchungskosten von € 39,00.
Ab dem 90. Tag bis 31. Tag vor dem Ankunftstag werden Annullierungskosten in Höhe von 50% des Reisepreises fällig.
Bei Stornierungen innerhalb 30 Tage vor dem Ankunftstag sind 100% Reisepreises als Annullierungskosten fällig.
Kann der Reisende am Tag der Anreise nicht beim Mietobjekt erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Reisende nicht verpflichtet, dass vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, sofern die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
2.) Umbuchungen – Ausschluss eines Rücktritts/Annullierung
Sofern für die HMS aus objektspezifischen Gründen (Objekt zum Reisezeitpunkt frei, anderes Objekt verfügbar) möglich, kann eine gebuchte Reise zeitlich wie örtlich vom Reisenden auf eine andere Zeit oder andere Destination umgebucht werden. Für den diesbezüglichen Verwaltungsaufwand werden zusätzlich zum Reisepreis Umbuchungskosten in Höhe von € 75,00 verrechnet. Einen Rechtsanspruch auf eine Umbuchung hat der Reisende nicht. Sofern der Reisende mit der HMS bereits eine Umbuchung einer gebuchten Reiseleistung vereinbart hat, sei es hinsichtlich dem beabsichtigten Reisezeitraum oder der Reisedestination, so ist eine Stornierung bzw. Annullierung der vom Reisenden veranlassten Umbuchung ausgeschlossen.
3.) Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann sich der Reisende bei Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Für diesbezügliche Verwaltungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Umbuchung werden seitens der HMS pauschal € 75,00 verrechnet. Diese Umbuchungskosten sind vom ursprünglichen Reisenden zu ersetzen. Der Ersatzteilnehmer tritt in die Rechte und Pflichten des Reisevertrags ein und haftet der von uns bestätigte Ersatzteilnehmer für den Reisepreis. Umbuchungen und Änderungswünsche des Reisenden werden erst mit dem Tag wirksam, an welchem selbige von der HMS bestätigt werden.

VII.) Annullierungsschutz (erweiterte Stornoklausel)
Wir empfehlen dem Reisenden für die geplante Reise jedenfalls den Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere von Reisehaftpflicht-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung sowie einer gesonderten Reiserücktritts- und/oder Stornoversicherung. Neben einer allfälligen Reiserücktritts- und Stornoversicherung bei einer Versicherungsanstalt kann mit der HMS im Zusammenhang mit der Buchung auch ein (begrenzter) Annullierungsschutz vereinbart werden. Gegen eine pauschale Erhöhung des vereinbarten Entgelts für die vereinbarte Reiseleistung (Reisepreis ohne Nebenkosten) von 5% werden nachfolgende Regelungen Vertragsinhalt:
Der Reisende kann einseitig gegen Entgelt unter nachfolgend dargestellten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten, wenn der HMS eine Reiseteilnehmerliste innerhalb von vier Wochen ab Buchung übermittelt wird und für einen Reiseteilnehmer berechtigte Rücktrittsgründe vorliegen. Berechtigte Rücktrittsgründe sind:
- eine schwere Erkrankung;
- ein Unfall mit erheblicher Gesundheitsbeeinträchtigung, welcher einen Reiseantritt unmöglich oder unzumutbar macht;
- der Tod eines nahen Angehörigen;
- die Benennung als Geschworener oder Laienrichter;
Der Eintritt eines Reiserücktrittsgrunds ist der HMS schriftlich nachzuweisen und gelangen in diesem Fall bei einem Rücktritt reduzierte Annullierungskosten wie folgt zur Verrechnung:
Bei Stornierungen bis zu zwei Monate vor dem Ankunftstag werden keine Annullierungskosten verrechnet, diesfalls gelangen lediglich die Buchungskosten von € 39,00 und die Kosten des Annullierungsschutzes (5% vom Reisepreis) zur Verrechnung;
Bei Stornierungen bis zu einem Monat vor dem Ankunftstag werden Annullierungskosten in Höhe von 50% des Reisepreises zuzüglich Buchungskosten und Kosten des Annullierungsschutzes verrechnet;
Bei Stornierungen bis zu einer Woche vor dem Ankunftstag werden 80% des Reisepreises zuzüglich Buchungs- und Annullierungskosten verrechnet; lediglich bei Stornierungen innerhalb einer Woche vor dem Ankunftstag ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.

VIII.) Leistungs- und Preisänderungen
Die konkret vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Buchungsportal www.huetten.com sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Buchungsportal enthaltenen Angaben sind für die HMS bindend. Die HMS ist zur Änderung der Leistung nur dann berechtigt, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, insbesondere weil Sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine derartige sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, wenn das gebuchte Objekt für den konkreten Reisezeitraum nicht mehr zur Verfügung steht, sei es durch Sachuntergang oder dadurch, dass das Objekt vom Eigentümer nicht mehr zur Verfügung gestellt wird. Derartige Ereignisse sind von der HMS nicht vorhersehbar und von dieser nicht zu vertreten. In diesem Fall hat der Reisende das Wahlrecht zwischen einem schadenersatzrechtlichen Austauschanspruch oder dem Rücktritt vom Vertrag plus einem schadenersatzrechtlichen Differenzanspruch. Diesbezügliche Ansprüche sind gegenüber der HMS unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von drei Jahren nach der Klärung der Reiseunmöglichkeit geltend zu machen.

IX.) Gewährleistung
Im Fall von allfälligen Mängeln stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Diese sind zunächst der Anspruch auf Verbesserung und/oder Austausch, allenfalls auch das Recht auf Wandlung und/oder Preisminderung. Der Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten (Schadenminderungspflicht). Dadurch ergibt sich auch die Verpflichtung, Schäden ohne Verzug anzuzeigen. Kommt der Reisende dieser Verpflichtung nicht nach, so können diesbezügliche Ersatzansprüche entfallen. Im Fall von Beschwerden oder Mängeln sind selbige – sofern zumutbar – unverzüglich nach Ankunft beziehungsweise unverzüglich nach deren Erkennen der HMS mitzuteilen. Dies an nachfolgende Kontaktdaten:
HMS Hütten-Miet-Service GmbH
Villacher Ring 19
A - 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 0043 46355080
Fax:       0043 46355080-19
E-Mail: info@huetten.com
Die HMS wird unverzüglich, jedenfalls binnen angemessener Frist, Abhilfe beschaffen, wobei die HMS auch berechtigt ist, Abhilfe durch eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen, es sei denn, dies erfordert einen  unverhältnismäßig hohen Aufwand.

X.) Schneegarantie
Bei einem auf Grund von Schneemangel bedingten Ausfall von mehr als 50% der Liftanlagen an dem der gebuchten Reisedestination nächstgelegenen Skigebiet (laut Hüttenbeschreibung) ab drei Tagen vor der Anreise, hat der Reisende die Möglichkeit, bei den mit der Beschreibung „Schneegarantie“ gekennzeichneten Objekten gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 39,00, ansonsten stornokostenfrei, von der Buchung zurückzutreten. Andere Ausfallgründe wie beispielsweise Wetter- und/oder Lawinenlage, technische Ausfälle udgl. gelten nicht. Diese Schneegarantie kann zudem nur bei einem Reisezeitraum von 20.03.2027 bis 03.04.2027 in Anspruch genommen werden. Die Schneegarantie gilt nicht für Zeiträume, welche sich außerhalb der für das betreffende Skigebiet festgelegten Betriebs- und Öffnungszeiten der Liftgesellschaft befinden.

XI.) Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Die HMS bietet Reisedestinationen in Frankreich, Italien, Österreich, Deutschland und der Schweiz an. Für diese Länder benötigen alle Reisenden einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Staatsangehörige nichteuropäischer Staaten bestehen gegebenenfalls zusätzliche Reisevoraussetzungen, welche beim jeweils zuständigen Konsulat zu beauskunften sind. Die Reisenden sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise bestehenden Reisevorschriften selbst verantwortlich. Sollten diesbezügliche Vorgaben der Herkunfts- oder Zielländer nicht befolgt werden, so gehen diesbezügliche Nachteile zu Lasten des Reisenden. Eine Haftung der HMS kommt nur dann in Betracht, wenn die Nichtbefolgung dieser Vorschriften durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der HMS bedingt sind.

XII.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stat einer ganz oder teilweise unwirksamen, gesetzwidrigen oder undurchsetzbaren Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, welche der unwirksamen Bestimmung in ihrer rechtlichen Auswirkung am nähesten kommt. Im Fall von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

XIII.) Nebenbestimmungen – Rechtswahl – Gerichtsstand
1.) Erfüllungsort ist jener Ort, an welchem die gebuchte Unterkunft gelegen ist.
2.) Dieser Vertrag unterliegt, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem Entgegenstehen, formell und materiell österreichischem Recht, dies unter Ausschluss der Regelegungen des internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3.) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmensgeschäft der Sitz der HMS in 9020 Klagenfurt, Österreich. Die HMS ist jedoch darüber hinaus auch berechtigt, ihre Rechte gegenüber Unternehmern bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen, welcher seinen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, so können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers erhoben werden. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen, welcher seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz hat, ist das gemäß der EuGVVO (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Der Verbraucher wiederum kann eine Klage gegen den Unternehmer entweder an dessen Wohnsitz/Unternehmenssitz oder ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des anderen Vertragspartners vor dem Gericht des Orts klagen, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

HMS Hütten-Miet-Service GmbH

Villacher Ring 19
A-9020 Klagenfurt, Österreich
info@huetten.com
www.huetten.com

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