Aktuell gibt es keine Einreise-Beschränkungen und Reisewarnungen für einen Urlaub in Österreich. Auch ungeimpfte Personen können ohne jegliche Auflagen nach Österreich einreisen und dort einen Urlaub verbringen.
Hüttenurlaub in der Schweiz:
Urlaubsreisen in die Schweiz sind möglich. Unsere Chalets in der Schweiz dürfen Gäste empfangen. Die Schweiz hat sämtliche Corona-Beschränkungen aufgehoben. Urlaubsreisen in die Schweiz sind sowohl für GEIMPFTE und UMGEIMPFTE ohne Einschränkungen möglich. Es gibt für GEIMPFTE und UMGEIMPFTE keine Zutrittsbeschränkungen für den Besuch von Restaurants, Geschäften, Hotels usw. Unsere Chalets in der Schweiz
Seit März 2020 hat der Corona-Virus mit seinen Auswirkungen Einfluss auf unseren Alltag.
Sei es durch das Tragen einer Mund- und Nasenmaske, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bei privaten Feierlichkeiten oder beim Besuch von Freizeit- oder Sportveranstaltungen.
Das Corona-Virus hat auch Einfluss auf unser bisher geschätztes und uneingeschränktes Reisevergnügen.
Viele Urlaubshungrige konnten ihre gewohnten Urlaubsreisen bspw. nach Süd- oder Nordamerika oder auch ins europäische Ausland im Jahr 2020 und 2021 nicht wie geplant wahrnehmen.
Für viele Urlaubsfans stellt sich daher die Frage, wo kann ich in absehbarer Zeit meinen Urlaub verbringen und wo ist für mich und meine Familie ein Ansteckungsrisiko am geringsten?
Hüttenurlaub in Corona-Zeiten
Mit der Buchung einer Almhütte oder eines Chalets hat man eigentlich schon alles richtig gemacht. Alle in der Hüttenvermietung von huetten.com angebotenen Almhütten und Chalets, werden von den Gästen allein bewohnt.
Somit besteht kein Kontaktrisiko zu anderen Personen. Die österreichische Regierung hat ein Leitkonzept erarbeitet, welches auch unter Corona-Bedingungen eine sichere Gastfreundschaft für alle Urlaubsgäste ermöglichen soll. Zwei der wichtigsten Punkte dieses Leitkonzeptes sind:
- regelmäßige Corona- Tests der Gastgeber, sowie der Beschäftigten in Gastronomie, Hotellerie usw.
- Einführung einer vierstufigen Corona-Ampel, welche über das aktuelle Gefährdungsrisiko in den Regionen warnen soll. Die komplette Leitlinie zur „sicheren Gastfreundschaft“ haben wir hier verlinkt.
Vorteile eine Hüttenurlaubs in Corona-Zeiten
In Zeiten von Corona ist ein Hüttenurlaub in den Alpen allererste Wahl. Die wesentlichen Vorteile für die Anmietung eines Chalets oder eine Hütte:- Anreise mit dem eigenen PKW (kein Kontakt zu Personen in Flugzeugen oder in Zügen)
- Unsere Almhütten und Chalets liegen meist abgeschieden von touristischen Zentren. Es bleibt den Gästen überlassen, ob sie sich in das „Geschehen“ stürzen oder einfach nur die Ruhe und die Natur genießen.
- Bei Freizeitaktivitäten wie bspw. dem Wandern, Radfahren, besteht keinerlei Ansteckungsrisiko
- Wellnesseinrichtungen wie Sauna, Whirlpool usw. können in unseren Almhütten und Chalets ohne Einschränkungen genutzt werden
- Maximale Freiheit und Gestaltungsmöglichkeiten
- Absolute Privatsphäre
- Viele unserer Almhütten und Chalets aus der Hüttenvermietung, stehen nicht in großen und überlaufenen Skigebieten. Der Fokus von huetten.com liegt auf den kleineren und familiäreren Skigebieten in den Alpen
- In vielen unsere Almhütten und Chalets gibt es ein morgendlicher Frühstücksservice
- Kein störender Lärm am Frühstücksbuffet
- Keine langen Schlangen oder Wartezeiten in Restaurants. Bei einem Hüttenurlaub gibt es keine vorgegebenen Essenszeiten. Wie wäre es zur Abwechslung mal mit einem Grillabend vor der Hütte in idyllischer Natur oder einer zünftigen Hüttenjause?
- Vierbeiner? In vielen Hotels unerwünscht, bei huetten.com kein Problem. Selbstverständlich soll auch der Vierbeiner in Zeiten von Corona mit in den Urlaub
- Ihr Gastgeber spricht Ihre Landessprache
Werden in meiner gebuchten Almhütte alle hygienischen Vorschriften eingehalten?
Die Almhütten und Chalets, in der Hüttenvermietung bei huetten.com, sind teilweise schon seit über 35 Jahren in unserem Hütten-Programm. Wir pflegen mit unseren Hütteneigentümern eine loyale und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dies ist ein verlässliches Zeichen dafür, dass unsere Hütteneigentümer ihre Aufgabe als Vermieter sehr ernst nehmen und professionell agieren.
Als Gast in unseren Almhütten und Chalets, können Sie sich darauf verlassen, dass unsere Hütteneigentümer alles Erdenkliche tun, um Ihren Aufenthalt in den Hütten und Chalets so angenehm und sicher wie möglich zu machen.
Viele Hütteneigentümer haben nach einer Belegung der Unterkunft auch Belegungspausen eingeführt, um eine verlässliche Hygiene zu gewährleisten.
Was passiert bei Reisewarnungen?
Vereinzelt kam es in der Vergangenheit vor, dass europäische Regierungen für einzelne Bundesländer in Österreich aufgrund der Infektionszahlen Reisewarnungen herausgeben haben. Diese übereiligen Reisewarnungen sind objektiv zu bewerten. Oft werden Reisewarnungen für ganze Bundesländer in Österreich verhängt, obwohl nur in einer einzelnen Stadt erhöhte Infektionszahlen aufgetreten sind.
An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass unsere Almhütten und Chalets, welche wir in unserer Hüttenvermietung anbieten, fern ab von überbevölkerten und hektischen Stadtzentren liegen. Es ist bei dieser Art von Urlaub, im Vergleich zu anderen Urlaubsarten wie bspw. Hotel- oder Campingurlaub, von keinem Infektionsrisiko auszugehen.
Müssen Abstandsregeln während des Hüttenurlaubs eingehalten werden?
Ähnlich wie in Deutschland, gibt es auch in Österreich die Abstandsregelung. Es wird dringend empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu fremden Personen einzuhalten.
Sofern Sie bei Ihrer angemieteten Hütte Nachbarn haben, stellt die Einhaltung von Abständen keinerlei Probleme dar. Auch bei Freizeitaktivitäten wie bspw. dem Wandern oder Radfahren ist mit keinen Einschränkungen oder Infektionsrisiken zu rechnen.
Haben Gaststätten und bewirtschaftete Hütten geöffnet und können diese problemlos besucht werden?
Die Gaststätten und die bewirtschafteten Hütten haben in Österreich geöffnet. Für den Zutritt gibt es für sowohl für geimpfte Personen als auch ungeimpfte Personen keine Einschränkungen.
Können die Seilbahnen/Sessellifte bzw. die Skilifte während meinem Hüttenurlaub genutzt werden?
Während Ihres Hüttenurlaubs können Sie die Bergbahnen in Ihrer Region wie gewohnt nutzen. Auch hier gibt es entsprechende Hygienekonzepte. Als Gast können Sie hierzu durch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Desinfektion der Hände sowie die Einhaltung des Mindestabstandes beitragen. Das Personal der jeweiligen Bergbahnen wird Sie in Einzelfällen über weitere Maßnahmen informieren. Viele Seilbahnbetreiber verfügen mittlerweile auch über ein Desinfektionssystem für die Kabinen.