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Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung
für sich und die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein
verbindlich an.
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Ihre telefonische oder schriftliche
Anmeldung oder Anmeldung per Internet ist ein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Reisevertrages unter Einschluss unserer Reise- und
Zahlungsbedingungen, die Sie damit anerkennen. Der Reisevertrag wird für uns
verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrer Buchungsstelle die Reiseanmeldung
schriftlich bestätigen. Dies erfolgt in der Regel innerhalb 10 Tagen nach
Eingang der Anmeldung bei uns, es sei denn, es sind noch Rückfragen bei unseren
Vertragspartnern erforderlich. Onlinebuchungen werden vor E-Mail und Telefax-
buchungen bestätigt. Die Buchungsstellen sind lediglich als Vermittler
für einen Reisevertragsabschluss mit uns tätig; deren Zusagen und Nebenabreden
werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Die
Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt oder beauftragt, vom Katalog oder den
Bedingungen abweichende Zusicherungen gleich welcher Art zu geben oder sonstige
Vereinbarungen zu treffen.
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a) An- und
Restzahlung
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Nach Erhalt von Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 20% des
Reisepreises zzgl. Buchungsgebühr € 25,-- sofort zur Zahlung fällig. Der
Restbetrag ist 30 Tage vor Anreise fällig - nach Erhalt des Restbetrages
werden dem Kunden die Reiseunterlagen (Gutschein) ausgehändigt. Die Höhe und
der Fälligkeitstermin der An- und Restzahlung wird Ihnen mit der
Buchungsbestätigung/Rechnung mitgeteilt. Die auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Reisepreise sind jene Preise, die
für den Privatkunden gültig sind. Bei Buchungen auf Firmenanschrift werden
auf den Privatkunden-Reisepreis 10% Ust aufgeschlagen und der Firma eine
Mehrwertssteuerrechnung ausgehändigt. Leisten Sie alle Zahlungen an das
Büro, bei dem die Anmeldung getätigt wurde. Der Gutschein enthält alle
wichtigen Informationen. Sie übergeben ihn bei der Ankunft dem Hüttenwirt
oder dem Schlüsselhalter.
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| b) Buchungsänderungen |
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Bei Buchungsänderungen bis 90 Tage vor
Reiseantritt wird eine Änderungsgebühr von € 25,-- berechnet. Danach treten die
unter Pkt. 4 genannten Reisebedingungen in Kraft.
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c)
Nebenkosten
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Bei Ferienhäusern und Wohnungen sind im
Reisepreis die pauschalierten Nebenkosten (z. B. Endreinigung, Heiz-, Strom-,
oder Gaspauschale) bereits enthalten. Ansonsten sind im Katalog angegebene
Nebenkosten als Circa-Preise zu verstehen und für uns unverbindlich sowie am
Ferienort zu begleichen. Die Kurtaxe ist generell am Ferienort zu entrichten,
außer sie ist im Reisepreis enthalten und entsprechen bei der Objektbeschreibung
als bezahlte Leistung aufgeführt. Bei Sonderaktionen sind die Nebenkosten in
voller Höhe zu entrichten und von den prozentualen Ermäßigungen ausgenommen.
Detaillierte Nebenkosten werden in den Reiseunterlagen mitgeteilt.
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d)
Kaution
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Bei Übernahme des Objekts oder des
Schlüssels kann von der örtlichen Verwaltung (auch ohne Angabe im Prospekt) eine
Kaution erhoben werden, die zur Verrechnung der Nebenkosten etc. vorgesehen ist.
Dieser Betrag wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und unter
Aufrechnung der Nebenkosten zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor,
dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet
wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche des
Vermieters nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sind nicht Inhalt des
Reisevertrages mit der HMS GmbH als Veranstalter.
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e)
Kurzreisezuschlag
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Bei Buchung mit einer Reisedauer unter 6
Tagen wird ein Kurzreisezuschlag in Höhe von 20% des Reisepreises
berechnet.
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f)
Internetbuchungen
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Buchungen, die via Internet-Homepage der
HMS GmbH getätigt werden, unterliegen ebenfalls den Reisebedingungen der HMS
GmbH. Mit der Buchung per Internet bestätigt der Kunde diese Reisebedingungen
gelesen und akzeptiert zu haben.
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g) Kundenwünsche
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nehmen wir bei Buchung gerne entgegen und
leiten diese an die Vermieter/Hausverwalter/Schlüsselhalter weiter. Bitte
beachten Sie jedoch, dass wir für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen
können. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche
Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von HMS schriftlich bestätigt
werden
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| a) |
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Die Leistungsträger werden von uns
sorgfältig ausgewählt und überwacht, die Reisevorbereitung und Bearbeitung Ihrer
Reservierung nehmen wir gewissenhaft vor und erfüllen die vertraglich
vereinbarte Leistung ordnungsgemäß; aus Landes- oder ortstypischen
Gepflogenheiten können sich Besonderheiten ergeben. Für Angaben in Prospekten
von Hotels, Mietobjekten, Ferienorten und Liftgesellschaften können wir keine
Haftung übernehmen, auch wenn sie von uns oder unseren Vertretungen ausgegeben
bzw. den Reiseunterlagen beigefügt waren, es sei denn, wir hätten die
Unrichtigkeit der Angaben gekannt oder kennen müssen; Gleiches gilt für
Skipassermäßigungen (Fremdleistungen der Liftgesellschaften). Örtliche
Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind keine Leistungen von
uns und fallen daher auch nicht unter unseren Verantwortungsbereich. Dies gilt
insbesondere für Entfernungs- und Zeitangaben bezüglich Restaurants,
Einkaufsmöglichkeiten, Sportstätten, Skipasspreise, Sportgeräteverleih
etc.
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b) Belegung des
Mietobjekts
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Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im
Katalog angegebenen Personenzahl (auch Kinder ab dem 3. Lebensjahr zählen als
volle Person) bzw. laut Angaben der Reisebestätigung belegt werden, überzählige
Personen können wir ausweisen. Bestätigen wir schriftlich die Belegung mit
zusätzlichen Personen über die Katalogausschreibung hinaus, muss in der Regel
damit gerechnet werden, dass keine zusätzlichen Schlafgelegenheiten und
entsprechende Wohnungsausstattung vorhanden sind.
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c)
Abbildungen
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im Prospekt stellen nur Beispiele der
Inneneinrichtung oder des Typs der Ferienwohnung dar, die je nach dem
individuellen Geschmack der Eigentümer variieren können, grundsätzlich jedoch
den beispielhaft wiedergegebenen Einrichtungen gleichwertig sind.
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d)
Grundrisse
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Bei den im Internet abgebildeten
Grundrissen handelt es sich um ungefähre Zeichnungen hinsichtlich Größe,
Anordnung der Räume und Zahl der Räume etc.; daher stellen diese Zeichnungen
keine Beschaffenheitsangaben dar.
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e)
Haustiere
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Das Mitnehmen von einem Haustier ist nur in
den dafür gekennzeichneten Hütten gestattet. Weitere Haustiere sind nur gegen
schriftliche Bestätigung und gegen eine Gebühr von € 10,-- pro Haustier/Woche
erlaubt.
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| f) |
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In der Regel können Sie das Mietobjekt am
Anreisetag ab 15.00 Uhr übernehmen (soweit örtliche Verkehrsmittel (Liftanlage)
zur Anreise zu benutzen sind, müssen Sie sich nach deren Betriebszeiten richten)
und zwischen 08.00 Uhr und 10.00 Uhr zurückzugeben. Bei Anreiseverzögerung ist
die Verwaltung am Ferienort unverzüglich zu verständigen. Sollten Sie die
vereinbarte Anreisezeit versäumen, kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht
garantiert werden.
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| g) |
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Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das
gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu
benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie
eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das
Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu
ersetzen.
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h)
Mängel
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auch während der Mietzeit entstehende,
müssen Sie umgehend bei der örtlichen Verwaltung oder uns melden. Bei Übernahme
und Rückgabe des Mietobjekts sind etwaige Mängel oder Schäden sofort der
Verwaltung zu melden und schriftlich bestätigen zu lassen.
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i) Zur
Grundreinigung
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Zur Grundreinigung zählen das Spülen und
Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung sämtlicher Abfälle und das Fegen aller
Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann (auch wenn die
Endreinigung in der Reiseleistung enthalten oder gesondert zu bezahlen ist). Die
Endreinigung umfasst zusätzlich u.a. die gründliche Reinigung von
Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC. Bei einigen Objekten haben Sie die
Alternative, die Hütte selbst zu reinigen oder die Reinigung gegen Gebühr dem
Vermieter/Schlüsselhalter zu überlassen. Informationen hierzu finden Sie bei der
jeweiligen Objektbeschreibung.
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| j) |
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Sämtliche Angaben im Katalog bzw. auf der
Homepage stellen Beschaffenheitsangaben dar und sind keine Garantien, soweit
nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet.
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a)
Rücktritt
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Rücktritt (gilt nicht bei Rücktritt gem.
Zf. 5). Bei Rücktritt wird zusätzlich zur Buchungsgebühr eine Stornogebühr in
Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens € 25,- fällig, es sei denn, die
Bearbeitungsgebühr ist nachweislich geringer. Bei Rücktritt vom 90. Tag bis 55.
Tag vor Mietbeginn wird zusätzlich die Hälfte des Reisepreises berechnet. Bei
einem späteren Rücktritt muss der gesamte Reisepreis bezahlt werden. Wird ein
Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum
gefunden, wird nur eine Umbuchungsgebühr von 10% des Mietpreises berechnet, es
sei denn, Sie weisen uns einen geringeren Aufwand nach; die Mindestgebühr
beträgt hier jedoch € 50,-. Wird ein Ersatzmieter zu anderen Mietbedingungen
gefunden und daher vom neuen Mieter durch uns weniger als nach dem
ursprünglichen Mietvertrag eingenommen, wird Ihnen der Differenzbetrag zwischen
dem alten und neuen Mietpreis zuzüglich der Umbuchungsgebühr nach voriger
Bestimmung in Rechnung gestellt. Ihnen bleibt jedoch der Nachweis geringerer
Aufwendungen von uns oder eines uns entstandenen geringeren Schadens
vorbehalten. Stornierungen müssen HMS immer schriftlich mitgeteilt
werden.
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b)
Ersatzperson
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Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der
Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall
werden € 50,- für Umbuchung und Änderung berechnet. Der Ersatzteilnehmer tritt
für Sie in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein, Sie haften aber uns
gegenüber mit dem Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und
Umbuchungsgebühr. Rücktrittserklärungen, Umbuchungen und Änderungswünsche werden
erst mit dem Tag wirksam, an dem sie schriftlich bei uns vorliegen.
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c)
Annullierungsvertrag
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Der Kunde hat die Möglichkeit direkt bei
Buchung, die bis 56 Tage vor Reiseantritt bei der Hütten Miet Service (HMS) GmbH
eingeht, einen Annullierungsvertrag abzuschließen. Dieser Annullierungsvertrag
kann nur direkt bei Buchung, nicht aber im Nachhinein abgeschlossen werden. Wird
ein solcher Vertrag ordnungsgemäß abgeschlossen, werden die allgemeinen
Stornobedingungen in den AGB (§ 4a) durch die nachfolgenden Bedingungen des
Annullierungsvertrags ersetzt:
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| 1. |
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Erhält HMS die schriftliche Annullierung
früher als 8 Wochen vor dem Anreisedatum wird der bereits bezahlte Betrag bis
auf die Kosten für den Annullierungsvertrag und die Buchungsgebühr
rückerstattet.
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| 2. |
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Erhält HMS die Annullierung innerhalb der
letzten 8 Wochen vor Anreisedatum erhält der Kunde, bis auf 20% Selbstbehalt,
die Annullierungsvertragsgebühr und die Buchungsgebühr für den Reiseteilnehmer,
der unter nachfolgenden Bedingungen gerechtfertigt zurücktritt, den Reisepreis
anteilsmäßig rückerstattet bzw. nicht berechnet. Bitte beachten Sie, dass Kinder
bis 3 Jahre für die Berechnung der Rückerstattung nicht berücksichtigt werden.
Berechtigte Rücktrittsgründe:
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| 1a) |
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schwere Krankheit oder Unfall mit
erheblicher Gesundheitsbeeinträchtigung, die einen Reiseantritt unmöglich
machen; Todesfall, Benennung als Geschworener, Schwangerschaft. Gültig für jeden
auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden.
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| 1b) |
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schwere Krankheit, Unfall mit erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen oder
Todesfall eines nahen Verwandten wie Vater, Mutter, Ehepartner, Schwester,
Bruder oder Kind. Gültig für jeden auf der Teilnehmerliste angeführten Reisenden.
Die oben angeführten Rücktrittsgründe müssen innerhalb von 8 Wochen vor Reise-
antritt an HMS weitergeleitet werden. Die Reiserücktrittsgründe sind mittels
Attest oder anderer Urkunden unverzüglich – spätestens aber 1 Tag vor dem
Anreisetag der HMS nachzuweisen. Die Leistungen aus dem Annullierungsvertrag
können nur dann geltend gemacht werden, wenn die aus-gefüllte Reiseteilnehmerliste
bis spätestens 8 Wochen vor Anreise bei der HMS aufliegt. Kunden, die über die
www.huetten.com mit Login (Benutzername und Passwort) gebucht haben, können die
Reiseteilnehmer auch online unter Ihrem Loginbereich ->Button „meine Buchungen“
hinterlegen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen alle Dokumente zum Annullierungsvertrag mit
Ihrer Buchungsbestätigung aushändigen – bitte denken Sie daran uns alle Dokumente
zeitgerecht vor Anreise zu übermitteln - eine Erinnerung unsererseits erfolgt nicht.
Änderungen in der Teilnehmerliste müssen unverzüglich schriftlich an die HMS weiter-
geleitet werden bzw. unter Ihrem Loginbereich auf der www.huetten.com durchgeführt
werden. Sollte uns die Teilnehmerliste nicht fristgerecht vorliegen, so ist der
Annullierungsvertrag nicht zustande gekommen und die Bedingungen aus diesem werden
durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen er-setzt. In diesem Fall bitten wir Sie
die Restzahlung abzüglich der Annullierungsvertragsgebühr an uns zu überweisen. Mit
Ihrer Unterschrift bzw. Anzahlung bestätigen Sie, dass Sie mit den Bedingungen des
Annullierungsvertrages einverstanden sind.
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Welche Leistungen vertraglich vereinbart
sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt
enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der
Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor
Reiseantritt selbstverständlich informiert wird. Abweichungen und Änderungen
einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, soweit die
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reiseleistung nicht beeinträchtigen. Erhöht sich unsere Zahlungsverpflichtungen
an den Leistungsträger im Ausland nach der Buchung in Folge Änderungen der
Wechselkurse, können wir von Ihnen diese Preiserhöhung verlangen, sofern der
Buchungstermin mehr als 4 Monate vor Reisetermin liegt; Preisänderungen in den
letzten 3 Wochen vor Reiseantritt sind nicht mehr zulässig. Kann das gebuchte
Mietobjekt aus nicht voraussehbaren Umständen nicht zur Verfügung gestellt
werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. Erhöht sich der Reisepreis aufgrund
einer Wechselkursänderung um mehr als 5% oder ändert sich eine Reiseleistung
wesentlich, können Sie ohne Kosten binnen 14 Tagen nach Erhalt der geänderten
Reisebestätigung/Rechnung vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt, wenn Sie eine
im Katalog noch nicht genannte Reisezeit gebucht haben, und im zum Reiseantritt
gültigen Katalog eine Erhöhung um mehr als 5% greift oder aus Gründen, die wir
nicht zu verantworten haben, das Objekt zum Reiseantritt nicht mehr zur
Verfügung steht oder nur derart eingeschränkt zur Verfügung steht, dass der
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reiseleistung erheblich eingeschränkt ist. Bitte
beachten Sie, dass sich bei Buchungen, die die kommende Winter- bzw.
Sommersaison betreffen und vor Erscheinen des neuen Kataloges getätigt wurden,
zusätzlich zu den Preisen auch die Nebenkosten sowie Ausschreibung der einzelnen
Objekte ändern können. Alle Informationen zur gebuchten Hütte stehen mit
Erscheinen des neuen Kataloges bzw. Aktualisierung der www.huetten.com im Juli
des jeweiligen Jahres fest. Statt dessen können Sie, ebenso wie bei einem
Rücktritt durch uns nach vorstehender Bestimmung, von uns die Stellung eines
mindestens gleichwertigen Ersatzobjektes verlangen, wenn wir in der Lage sind,
Ihnen ein solches Ersatzobjekt ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
Diese Rechte müssen Sie uns gegenüber jedoch unverzüglich nach unserer Erklärung
geltend machen.
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Beschwerden oder Mängelrügen teilen Sie
bitte unverzüglich nach der Ankunft, unter Umständen nach Schlüsselübergabe an
HMS GmbH, Feldkirchner Straße 114, 9020 Klagenfurt, Telefon 0 463/55 0 80, Fax
0463/55 0 80-19 mit. Telefonnummer für Deutsche Kunden (Hotline): 01805 / 77 10
77. Nur so können gegebenenfalls Mängel umgehend abgeschafft werden. Wir sind
berechtigt, Abhilfe durch eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung zu
schaffen, es sei denn, dies erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand.
Ansprüche nach §§ 651 c bis 651f BGB sind uns gegenüber innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen. Dies gilt
auch für Ansprüche wegen Leistungsstörungen aus Unmöglichkeit, Verzug und
positiver Vertragsverletzung.
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Sie können eine der Minderleistung
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen oder kündigen,
wenn trotz fruchtlosen Abhilfeverlangens die Reiseleistung nicht vertragsgemäß
erbracht wurde unbeschadet Ihrer sonstigen Rechte gemäß § 651f BGB.
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Sie sind im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt
sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche
insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn
Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von
Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen
schuldlos unterlassen werden. Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter,
Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie
Vertreter der HMS GmbH, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und
rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
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Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit wir einen Schaden Ihrerseits weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig noch dadurch herbeigeführt haben, dass eines
unserer vertretungsberechtigten Organe gegen eine Vertragsverpflichtung
schuldhaft verstoßen hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit wir für
einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen
außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Krieg, Streik und
Aussperrung, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen,
Naturkatastrophen usw. sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher
Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z.B. Wasser, Strom und sonstige
Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere, wenn diese
Störungen durch Höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse
bedingt sind. In vorbezeichneten Fällen höherer Gewalt können Sie jedoch
verlangen, dass die Reiseleistungen den geänderten Verhältnissen angepasst
werden, soweit dies möglich und uns zumutbar ist. Wir empfehlen den Abschluss
einer Reisediebstahls-, Krankheits- und Unfallversicherung. Wir sind Ihnen gerne
dabei behilflich. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremd- oder Zusatzleistung lediglich vermittelt werden und
im Katalog dementsprechend gekennzeichnet sind.
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Für die angebotenen Länder Frankreich,
Italien, Österreich, Deutschland und Schweiz benötigen österreichische
Staatsangehörige für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Visa und Gesundheitsvorschriften bestehen nicht. Für nicht österr.
Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sie sind für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung der Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von
HMS bedingt sind.
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge. Das Gleiche gilt für die hier aufgeführten Reisebedingungen.
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| a) |
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Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem
Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen Ziffer 1 bis 10 nicht
verbunden.
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Alle Angaben entsprechen dem Stand bei
Drucklegung. Erscheinungsdatum 06/2008. Mit der Herausgabe dieses Reisekataloges
verlieren alle vorangegangenen Ausschreibungen ihre Gültigkeit. Alle Auskünfte
erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Druckfehler und Irrtümer
vorbehalten. Maßgeblich ist das österreichische Recht, auch für ausländische
Reiseteilnehmer.
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Bei einem aufgrund von Schneemangel
bedingten Ausfall von mehr als 50% der Liftanlagen ab 3 Tagen vor Anreise in dem
der speziell mit „Schneegarantie” gekennzeichneten Hütte nächstgelegenen
Skigebiet (laut Hüttenausschreibung) hat der Kunde die Möglichkeit,
stornokostenfrei, gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- , von der Buchung
zurückzutreten. Andere Ausfallsgründe wie Wetter, Lawinenlage, Technik etc.
gelten nicht. Nähere Informationen über die geografische Zugehörigkeit für die
Schneegarantie erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Die Schneegarantie kann nur
bei Reisedatum von 19.03.2011 bis 23.04.2011 in Anspruch genommen
werden.
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Bei speziell mit „Schönwettergarantie”
gekennzeichneten Hütten hat der Kunde das Recht auf Zurückerstattung des
Reisepreises für nicht konsumierte Reisetage, wenn aufgrund von Schlechtwetter
eine vorzeitige Abreise erfolgt. Anspruch auf Schönwettergarantie besteht nach
Konsumation von 2 Reisetagen. Die Schönwettergarantie gilt für die gesamten
Sommer-Saisonzeiten laut Katalog.
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| HMS GmbH |
| Feldkirchner Straße 114 |
| A-9020 Klagenfurt |
| Österreich: |
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Tel: ++43 (0) 463/55 0 80-0, Fax-DW:
-19
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| Deutschland: |
| Tel: 0049 1805 / 77 10 77 |
| |
| eMail: info@huetten.com |
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| Gerichtsstand: Klagenfurt |
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Firmenbucheintrag: FN 111 305iLG
Klagenfurt
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| ATU 39253302 |
| Geschäftsführer: Peter Hofstätter |
| Reiseveranstalter |
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